Villa Heinrichshof

Verdeckt durch Wohnungsneubauten, die in den letzten Jahren entstanden sind, steht die Villa Heinrichshof, heute eine Bauruine und von meterhohem Bambus zugewachsen, als Zeugin einer bewegten Vergangenheit.

Die Villa als Wirkungsort der Autorin Blangy-Lebzeltern

Fotokarte Heinrichshof um 1910
Fotokarte Heinrichshof um 1910

1887 erwarb der k.u.k. Oberstleutnant d. R. Heinrich Freiherr von Blangy die Villa Heinrichshof, Gurlitsch 12 (heute Erlachweg 17), und zog mit seiner Frau Seraphine Freiin von Blangy-Lebzeltern ein. Sie entstammte dem Adelsgeschlecht der Lebzeltern. Bekanntheit erlangte Sie durch ihre Tätigkeit als Schriftstellerin, Erzählerin und Übersetzerin. Sie publizierte in mehreren Tageszeitungen und veröffentlichte 1891 im Verlag Kleinmayr, Klagenfurt, das Buch „Novellen und Erzählungen“. Auch als Übersetzerin machte sie sich einen Namen. So erschien 1888 ihre Übersetzung des Lustspiels „Eine Lection“ des italienischen Schriftstellers Gerolamo Rovetta. Der Einakter war ein Repertoirestück des k. k. Hof-Burgtheaters in Wien. Die Hauptrolle spielte Katharina Schratt.

Korrespondenzkarte Heinrichshof 1900
Korrespondenzkarte Heinrichshof 1900 Textseite, Verfasserin Seraphine Blangy

Nutzung durch den Jesuitenorden

Nach dem Tod ihres Mannes 1901 erbte sie die Villa, zu der auch ein Seezugang gehörte. Bereits 1908 verkauft sie den Besitz an das Kollegium der Gesellschaft Jesu in St. Andrä i. L. (Jesuitenorden). Das Anwesen wurde von den Ordensmitgliedern in Klagenfurt und St. Andrä zur Erholung und in den Ferien genutzt.

Nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich wurde per Bescheid vom 17. Februar 1940 der Gestapo in Klagenfurt die sofortige Einziehung des gesamten Besitzes des Jesuitenkollegs St. Andrä verfügt und der Heinrichshof dem Reichsgau Kärnten als Eigentum einverleibt. Die Enteignung des Ordensbesitzes wurde unter scheinlegalen Begründungen durchgesetzt. Als Grund für diese Verfügung wurde angegeben, „dass die Bestrebungen des Jesuitenklosters St. Andrä i. L. volks- und staatsfeindlichen Zwecken gedient haben“.

Auf Nachfrage der Jesuiten, worauf sich die Enteignung und Ausweisung begründen würde, gab es aber nur eine unzureichende Antwort. Man berief sich auf eine Entscheidung aus Berlin. In ihrer offiziellen Beschwerde listeten sie selbst Gründe auf, die gegen sie angeführt wurden, um diese zu widerlegen. Letztlich scheiterten die Versuche, den Vermögensentzug und die Ausweisung abzuwenden.

Bereits im September 1940 wurde die Villa an Arnold Holler weiter verkauft.

Während des Krieges war in der Villa der Lagerleiter der französischen Zwangsarbeiter untergebracht.

Rückgabe nach 1945

Nach Ende des Krieges stellte der Orden im Dezember 1947 den Antrag auf Rückerstattung. Diesem stimmte die Rückerstattungskommission zu und im März 1948 wurde das Eigentumsrecht dem Kollegium wieder zugesprochen und später vermietet.

Eigentümerwechsel und spätere Nutzung

Heinrichshof um 1975
Heinrichshof um 1975

1972 kaufte Arnulf Nagele die Villa, die damit Teil des Anwesens vulgo Kropfitsch wurde, zu dem auch das Bad Kropfitsch gehörte. Sie wurde zeitweise an Gäste vermietet, im Wesentlichen aber als Personalunterkunft genutzt. Später, als sie bereits leer stand, kam es zu einer kurzfristigen illegalen Einquartierung einer Bettlergruppe, die durch einen Polizeieinsatz beendet wurde.

Heinrichshof 2019
Heinrichshof 2019
Blick vom Balkon im 1. Stock 2019
Blick vom Balkon im 1. Stock 2019
Blick vom Balkon im 1. Stock 2026
Blick vom Balkon im 1. Stock 2026
Luftbild Heinrichshof
Luftbild Heinrichshof 2026 (Quelle: Land Kärnten – KAGIS)

Nach Arnulf Nageles Tod 2013 wurde das gesamte Kropfitsch-Anwesen verkauft, alle Gebäude abgerissen und drei Wohnblöcke errichtet. Einzig die Villa Heinrichshof steht noch, teilweise ohne Fenster und Türen, entkernt, der Witterung ausgesetzt.

Blick aus dem Wintergarten 2026
Blick aus dem Wintergarten 2026
Heinrichshof Ansicht nordost
Heinrichshof Ansicht nordost

Quellen:

  • Grundbuch BG Klagenfurt, KG Gurlitsch, EZ 50
  • Gesuch des Heinrich Freiherrn von Blangy um Abtrennung und Einverleibung der Parzelle 365.4, 1893
  • Wiener Zeitung vom 29.4.1898
  • Schreiben von P. Peter Gangl SJ vom 7.9.2021, Filialarchiv Wien, Jesuiten in Zentraleuropa, Regionalverwaltung Wien, 1010 Wien, Dr.-Ignaz-Seipl-Platz 1
  • Irene Bandhauer-Schöffmann: Entzug und Restitution im Bereich der Katholischen Kirche, Band 22, Oldenbourg Verlag Wien München 2004
  • Luftbild Quelle: Land Kärnten – KAGIS

Artikel erstellt: 2026
Richard Marinitsch

 

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